
Beweissicherung
Die Beweissicherung ist verpflichtend. Nach §3 VOB/B
(Vergabe- und Vertragsordnung – Teil B) hat die Dokumentation im
„notwendigen“ Rahmen zu erfolgen. Ihr Inhalt ist sowohl von Auftraggeber
und Auftragnehmer anzuerkennen. Eine umfassende Aufzeichnung des
IST-Zustandes ist in jedem Fall immer angeraten. Im
Bereich des Baugeschehens dokumentieren wir für Gerichte und Bauherren Bautenstände,
Baumängel und Bauschäden. Die Sicherung von Beweisen werden von uns vor allem
in zwei Formen durchgeführt:
- Beweissicherungsverfahren
- Bauschadensgutachten
Mit
dem Beweissicherungsverfahren wird den am Bau Beteiligten ein sinnvolles
Sicherungsmittel in die Hand gegeben, um bereits vorhandene Baumängel und Bauschäden sowie
während und nach Baumaßnahmen entstandene Baumängel
und Bauschäden rechtssicher zu dokumentieren.
Wann ist ein Beweissicherungsverfahren erforderlich?
- vor Beginn einer
Baumaßnahme (Straßenbaumaßnahmen, Abbrucharbeiten, Fundamentunterfahrungen etc.)
- begleitend während
der
Baumaßnahme je nach Erfordernis
- nach Ende einer Baumaßnahme, um Veränderungen gegenüber
dem Zustand vor Baubeginn festzustellen
Was und
wie
wird bei einer Beweissicherung aufgenommen
- Aufnahme aller wesentlichen Bauschäden, wie
mechanische Beschädigungen und Verunreinigungen
- Aufnahme von Bautenzwischenständen
- Aufnahme allen vorhandenen
Rissen und sonstigen Beschädigungen in
Wänden, Decken, Fundamenten, Dächern und die Schäden, die durch die Baumaßnahme
entstanden sein könnten.
- Erstellung einer Fotodokumentation mit
schriftlicher Darlegung der aufgenommenen Schäden einschl. Lagebeschreibung
und, wenn gefordert, Vermessung der einzelnen
Schäden
Warum sollte
ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt werden?
- Immer wenn es erforderlich ist,
Bauzustände zu einem bestimmten Zeitpunkt festzustellen. Denn oft ist es im
Nachhinein nicht mehr
möglich, den vergangenen Zustand beweissicher zu beschreiben. Hierzu muss ein
Sachverständiger beauftragt werden.
- Bei entstandenen
Schäden, z.B.
durch benachbarte Baumaßnahmen, ist ohne Beweissicherung hinterher nicht
mehr sicher feststellbar, welche Schäden bereits vor der Baumaßnahme bestanden haben. Somit können
durch ein Beweissicherungsverfahren unberechtigte Forderungen
abgewendet werden.
Diese
allgemeinen Hinweise sollen nur einen kurzen Überblick über die Möglichkeiten
von Beweissicherungsverfahren geben. |